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   VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994   

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https://dejure.org/2015,39417
VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994 (https://dejure.org/2015,39417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994 (https://dejure.org/2015,39417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2015 - 11 ZB 15.1994 (https://dejure.org/2015,39417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund einer Erkrankung

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Rotlichtverstoß wegen körperlicher Auffälligkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund einer Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 11 CS 15.82

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungszweifel; zusätzliches

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994
    Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 11. März 2015 hinsichtlich der Fälligkeit des Zwangsgelds verworfen und im Übrigen zurückgewiesen (11 CS 15.82).

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat sich mit dem Gutachten hinreichend auseinander gesetzt (vgl. BayVGH, B. v. 11.3.2015 - 11 CS 15.82 - juris Rn. 15) und hat sich der Empfehlung zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeschlossen.

    Demgegenüber sollte das angeordnete medizinisch-psychologische Gutachten gerade klären, ob Einschränkungen der Fahreignung des Klägers vorliegen, die mittels Auflagen kompensiert werden können (vgl. BayVGH, B. v. 11.3.2015 a. a. O. Rn. 18).

    Auch die Ergänzung des ärztlichen Gutachtens oder die Einholung eines weiteren ärztlichen Gutachtens war nicht erforderlich, denn die psychophysischen Leistungsmängel können durch ein ärztliches Gutachten nicht aufgeklärt werden (vgl. BayVGH, B. v. 11.3.2015 a. a. O. Rn. 17).

  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994
    Auch das vom Kläger genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1987 (7 C 79/86 - VRS 74, 156 - juris) geht davon aus, dass zur Feststellung einer möglichen Kompensation psychophysischer Leistungsminderungen zusätzlich zu funktionspsychologischen Leistungstests eine praktische Fahrprobe sinnvoll sein kann.

    Es hätte daher der Darlegung durch den Kläger bedurft, aus welchen Gründen entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und in Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1987 (a. a. O.) und vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2007 (a. a. O.) nicht nur zusätzlich zu psychophysischen Leistungstests, sondern anstelle dieser Leistungstests, eine praktische Fahrprobe in Erwägung hätte gezogen werden müssen.

  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 C 07.331
    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994
    Das Verwaltungsgericht hat ausführlich dargelegt, dass sich die vorliegende Sachverhaltsgestaltung von den tatsächlichen Umständen, die dem Beschluss des Senats vom 3. April 2007 im Verfahren 11 C 07.331 zugrunde lagen, erheblich unterscheidet.

    Es hätte daher der Darlegung durch den Kläger bedurft, aus welchen Gründen entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und in Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1987 (a. a. O.) und vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2007 (a. a. O.) nicht nur zusätzlich zu psychophysischen Leistungstests, sondern anstelle dieser Leistungstests, eine praktische Fahrprobe in Erwägung hätte gezogen werden müssen.

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, B. v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057.11 - BVerfGE 134, 106/118; B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524.06 - NVwZ 2009, 515 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U. v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, B. v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057.11 - BVerfGE 134, 106/118; B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524.06 - NVwZ 2009, 515 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kommt jedoch vor allem dann in Betracht, wenn noch keine psychologischen Leistungstests durchgeführt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 09.11.2020 - AN 10 S 20.01788

    Gutachtenanforderung bei Eignungszweifeln wegen Tourette-Syndrom und

    Denn psychophysische Leistungsmängel können durch ein ärztliches Gutachten nicht aufgeklärt werden (BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 11.3.2015 - 11 CS 15.82 - juris Rn. 17).
  • VG München, 23.02.2016 - M 26 S 15.5609

    Verwertung eines MPU Gutachtens

    Da dem Gutachten des A... ... ... zu Folge noch zu klären war, ob der Antragsteller festgestellte Leistungsdefizite kompensieren kann, ging der Antragsgegner dieser Frage nach, indem er entsprechend der Anregung im Gutachten eine psychologische Fahrverhaltensbeobachtung anordnete (s. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994, B.v. 15.6.2015 - 11 CS 15.969 - jeweils juris m. w. N.).
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